Konservierung von Pigmentpräparationen

Sehr geehrte Kunden,  wie Sie sicher mitbekommen haben, sind Produkte mit 15 ppm oder mehr Methylisothiazolinon (MIT) ab Mai 2020 in der Europäischen Union kennzeichnungspflichtig.  Produkte wie bspw. unsere wasserbasierten Flüssigpräparationen (Euronyl® und Euronox®), die Sie bei uns beziehen, können davon betroffen sein, insoweit sie mehr als diese Menge an MIT enthalten.

Wir testen zurzeit alternative Konservierungsmittel, damit eine Kennzeichnung ab dem genannten Zeitpunkt bei ausgewählten Produkten vermieden werden kann.

Ihr zuständiger Kundenbetreuer steht Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu beantworten und Ihnen auch Ersatzprodukte vorzuschlagen, wenn Sie diese Kennzeichnung als problematisch ansehen.