Digitalisierung im Rechnungswesen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für inländische B2B-Umsätze verpflichtend. Dieser Prozess ermöglicht den Versand, Empfang und die Verarbeitung von Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format, das eine durchgängige digitale Weiterverarbeitung erlaubt. Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Anforderungen nicht.
Hintergrund der Einführung
Mit dem Wachstumschancengesetz und dem Beschluss des Bundesrates vom März 2024 treibt die Bundesregierung die Digitalisierung im Rechnungswesen voran, um unter anderem die Mehrwertsteuerlücke zu schließen und den Umsatzsteuerbetrug zu verringern. Gleichzeitig unterstützt die ViDA-Initiative der EU die Modernisierung und Harmonisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems.
Unser Ansatz zur Einführung der E-Rechnung
Wir bei scholz werden die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung schrittweise umsetzen und die uns zur Verfügung stehende Übergangsfrist bis Ende 2026 vollständig nutzen. Dies gibt uns ausreichend Zeit, unsere internen Prozesse anzupassen und sicherzustellen, dass der Übergang reibungslos verläuft.
Rückfragen und Zusammenarbeit
Sofern wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, ändert sich für Sie zunächst nichts. Sollten während der Übergangszeit Fragen oder spezielle Anforderungen unserer Geschäftspartner auftreten, stehen wir selbstverständlich für eine Klärung und mögliche Anpassungen bereit. Wir sind bestrebt, unsere bewährten Prozesse so lange wie möglich fortzuführen, freuen uns jedoch über einen offenen Austausch, um den Umstellungsprozess gemeinsam erfolgreich zu gestalten.