Europäischen GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Ab dem 1. Oktober 2021 muss Titandioxid in Pulverform gemäß der europäischen GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als Gefahrstoff gekennzeichnet werden, da es beim Einatmen vermutlich Krebs erzeugen kann (GHS-Satz H351i).
Die Sicherheit Ihrer MitarbeiterInnen lässt sich jedoch durch den Einsatz einer flüssigen Pigmentpräparation verbessern, da so die Entwicklung von Staub, und damit dessen Inhalation, vermieden wird. Gemäß der GHS-Verordnung wird darüber hinaus auch restentleerte Verpackung, d.h. Abfall mit titandioxidhaltigen Stäuben, ggf. gesondert entsorgt werden müssen. Hier bietet Scholz flüssige Pigmentpräparationen an, welche in Mehrwegbehältern oder Tankwagen geliefert werden können. Bei der Verarbeitung von Titandioxid in flüssiger Form entfällt somit das Risiko der Inhalation und daher auch die Einstufung als Gefahrstoff mit der entsprechenden Kennzeichnungspflicht sowie die o.g. Entsorgungsproblematik. Für viele Anwendungen existieren bei Scholz bereits optimale Lösungen mit bis zu 74 % Titandioxidgehalt. Diese flüssigen Pigmentpräparationen werden entweder auf Basis von Titandioxid, produziert nach dem Sulfat- oder Chloridverfahren, oder Titandioxid-Füllstoffgemischen hergestellt. In Kombination mit unserer Dosiertechnik und unserer kundennahen Anwendungsberatung werden sie zum erfolgreichen Farbsystem für Ihre spezielle Anwendung!
Sollte ein Standardprodukt Ihr Problem nicht lösen, sind Individualentwicklungen oder Lohnfertigungen möglich.
Die Vorteile des Einsatzes von flüssigen Titandioxid-Pigmentpräparationen liegen klar auf der Hand:- Vermeidung von Inhalationen zum Schutz der Mitarbeiter- Staubfreies genaues Dosieren, je nach Bedarf unterstützt durch Dosiertechnik von Scholz- Optimal dispergierte Pigmente für mehr Zeitersparnis in Ihrer Produktion- Kein unnötiger Verpackungsabfall.
Für weitere Informationen schreiben Sie uns gerne an!